E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kosten

Eine der ersten Mandantenfragen betrifft meist die Kosten, die für die rechtliche Beratung oder Vertretung entstehen können. Das ist verständlich, denn grundsätzlich bieten wir Rechtsanwälte eine eher "teure" Dienstleistung an. Das hängt auch mit den hohen Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Literatur und Fachzeitschriften sowie Kanzleikosten, Versicherungen etc. zusammen.

Es liegt in Ihrem Interesse, ein optimales Ergebnis bei möglichst geringen Kosten zu erhalten. Meine Berufspflicht ist es, Sie über die zu erwartenden Kosten und Risiken aufzuklären und Möglichkeiten der Kostenreduzierung aufzuzeigen.

Das Vergütungssystem der Rechtsanwälte:

Seit dem 1. Juli 2004 ist die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst worden. Den Gesetzestext finden Sie hier: RVG.pdf

Grundsätzlich wird die anwaltliche Leistung nach wie vor auf Basis des sogenannten Gegenstandswerts vergütet. Dieser ergibt sich aus den Ansprüchen, die - ob berechtigt oder nicht - erhoben werden. Die Kostentragung bemisst sich im Prozess letztlich nach der Quote des jeweiligen Obsiegens oder Unterliegens.

Hiervon kann in folgenden Fällen abgewichen werden:

In gerichtlichen Verfahren dürfen die RVG-Sätze generell nur überschritten werden, wenn dies ausdrücklich zwischen Mandant und Rechtsanwalt vereinbart wurde. Eine vorherige schriftliche Vereinbarung ist zwingend erforderlich. Solche Absprachen werden meist nicht von den Rechtsschutzversicherern übernommen!

Bei außergerichtlichen Streitigkeiten ohne Kostenerstattung durch den Gegner können bei hohen Gegenstandswerten die RVG-Sätze auch unterschritten werden.

Eine erste, überschlägige Kalkulation der in einem Zivilprozess zu erwartenden Kosten können Sie auf www.prozesskostenrechner.de vornehmen.

Vorsicht

Dies ersetzt nicht die Kostenberatung im Einzelfall. In aller Regel sind weitere Kostenfaktoren zu berücksichtigen!

In den vielen "unblutigen" Fällen der außergerichtlichen Beratung, Vertragsgestaltung, etc., werden sinnvollerweise (Zeit-)Pauschalen vereinbart, die dem Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung Rechnung tragen. Die RVG-Sätze sind nämlich nur für gerichtliche Verfahren zwingend. Außergerichtlich können Anwalt und Mandant sogenannte "Vergütungsvereinbarungen" abschließen. Je nach Einzelfall stehen aber auch Pauschalvereinbarungen zur Verfügung.

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt beginnt mit einem Gespräch über die zu erwartenden Kosten Bitte beachten Sie, dass eine erste Beratung beim Anwalt für Verbraucher bis zu 190 Euro netto (zuzüglich Auslagenersatz und Umsatzsteuer) kosten kann. Erstberatungen werden von den Rechtsschutzversicherungen dann erstattet, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist oder wenn es sich um die Beratung in einem Rechtsgebiet handelt, das ansonsten nicht versicherbar ist, wie zum Beispiel Familien- oder Baurecht.

Fragen Sie bereits bei der telefonischen Anmeldung nach den voraussichtlichen Kosten für das Gespräch!

 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-19 wid-11 drtm-bns 2024-03-19