E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Auf den Hund gekommen

Eine Vereinbarung, wonach ein Ehegatte nach der Scheidung Unterhalt für den ehemals gemeinsamen Hund zu erbringen hat, ist bindend.

Ein Unterhaltspflichtiger kann eine Vereinbarung über die Zahlung von Unterhalt nicht einseitig verändern. Dies gilt auch dann, wenn mit dem anderen Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung Unterhalt für dessen Hund vereinbart worden ist, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Richter sehen in der Vereinbarung des Hundeunterhalts keine von anderen Unterhaltsvereinbarungen abweichende Regelung. Der Unterhaltsverpflichtete muss daher konkrete Änderungen vorbringen, die ihm die weitere Erfüllung seiner bisherigen Unterhaltspflicht unmöglich oder unzumutbar machen.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-04-24 wid-29 drtm-bns 2024-04-24