E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kein Sachbearbeiterwechsel bei nur untergeordneten Tätigkeiten

Ein Sachbearbeiterwechsel kann nicht gefordert werden, wenn der betreffende Mitarbeiter keine entscheidenden Tätigkeiten erledigt.


In dem entschiedenen Fall, stritten die Eltern um das Sorgerecht für ihr Kind und wurden von dem allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes bei der Klärung ihrer Sorgerechtsfragen teilweise unterstützt. Die Klägerin verlangte im Zuge des Sorgerechtsverfahrens einen Sachbearbeiterwechsel, um ihr Kind sukzessiv in ihren Haushalt zurückzuführen. Die Klägerin berief sich auf ihr Wunsch und Wahlrecht bei der Wahl des Sozialarbeiters. Das Gericht lehnte einen Sachbarbeiterwechsel jedoch ab, da der betreffende Sachbearbeiter nur untergeordnet beratend fungierte.
Seine Tätigkeit belief sich weitestgehend nur auf familiengerichtliche Stellungnahmen in dem betreffenden Fall.
 
Verwaltungsgericht Köln, Urteil VG Koeln 26 K 3313 17 vom 12.12.2018
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28